Falls Sie alle notwendigen Vorsichtsmassnahmen zum Gebrauch der Karte berücksichtigt und insbesondere auch die Sorgfaltspflichten erfüllt haben und wenn auch sonst kein Fehlverhalten festzustellen ist, wird die Bank den von Ihnen erlittenen Schaden übernehmen. Im Falle eines Missbrauchs belasten wir Ihnen lediglich den Selbstbehalt von CHF 100.