Ja, folgende Einsätze sind vom Cornèrcard Cashback ausgenommen:
- Bargeldbezüge
- Geldsendungen innerhalb der Schweiz oder ins Ausland
- Glücksspiel-, Lotto-, Casino- und Wettumsätze im Allgemeinen
- Gebühren/Steuern
- Zinsen
- Kommissionen
- Rückbelastungen
- Ausstände
- Überweisungen
- Illegale Transaktionen